§ 14a EnWG Software – Wallbox & Wärmepumpe anmelden und abrechnen
Mit § 14a EnWG (seit 01.01.2024) müssen Wallboxen ab 4,2 kW und Wärmepumpen beim Netzbetreiber angemeldet und steuerbar gemacht werden. Spannwerk automatisiert die Anmeldung für 20+ deutsche Netzbetreiber und dokumentiert die Steuerbarkeit revisionssicher.
Typische Probleme
- Jeder Netzbetreiber hat eigene Formulare für § 14a EnWG-Anmeldungen
- Steuerbox-Dokumentation muss revisionssicher gespeichert werden
- Kunde erwartet Modul-1/2/3-Beratung inkl. Netzentgelt-Reduktion
Was Spannwerk leistet
- Anmeldung an 20+ Netzbetreiber: Westnetz, Bayernwerk, Netze BW, Stromnetz Berlin/Hamburg – Vorlagen fertig.
- Steuerbox-Doku: Fabrikat, Seriennummer, Anschluss – als Foto und Textfeld.
- Modul-1/2/3-Beratung: Beratungs-Checkliste für den Kunden pro Modul.
- Netzentgelt-Reduktion: Kunde profitiert bis zu 190 €/Jahr – automatisch angeboten.
- Kombi Wallbox + PV + Speicher: Alle Anmeldungen in einem Projekt-Workflow.
- PDF-Bericht: Übergabeprotokoll an Kunde und Netzbetreiber.
Häufige Fragen
Gilt § 14a EnWG in Österreich?
Nein, nur in Deutschland. In AT gilt Elektrotechnikgesetz und ÖVE E 8001.
Welche Netzbetreiber sind hinterlegt?
20+ deutsche VNBs – laufend erweitert. Siehe Netzbetreiber-Seiten.
Muss die Steuerbox pflicht sein?
Ja, für Neuanlagen ab 01.01.2024.
Wie hoch ist die Netzentgelt-Reduktion?
Modul 1: pauschale Reduktion, Modul 2: prozentuale Reduktion – siehe § 14a EnWG.