Seit August 2024 ist der **EU AI Act** in Kraft, ab August 2026 werden die wichtigsten Pflichten verbindlich. Sobald du **KI-Tools** einsetzt – etwa eine Telefon-KI für die Auftragsannahme, automatische Foto-Beschriftung oder einen Chat-Assistenten im ERP – fällst du in den Anwendungsbereich. Zusätzlich gelten weiterhin **DSGVO** und österreichisches **DSG**.
### 1. Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO Eine Tabelle mit allen Datenkategorien, Zwecken, Empfängern und Löschfristen. Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter. Vorlage bei der WKÖ kostenlos.
### 2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit jedem Software-Anbieter Egal ob ERP, Cloud-Speicher oder Telefon-KI – Art. 28 DSGVO verlangt einen AVV. Ohne AVV haftest **du** persönlich.
### 3. Transparente KI-Kennzeichnung (EU AI Act, Art. 50) KI-generierte Inhalte (z. B. automatisch erstellte Serviceberichte, Telefon-KI-Antworten) müssen für Empfänger erkennbar sein. Ein kleiner Hinweis im Footer reicht in der Praxis.
### 4. Mensch-in-der-Schleife bei wichtigen Entscheidungen Der EU AI Act verbietet **automatisierte** Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle bei Personal, Bonität oder Sicherheitsrisiken. Du darfst KI also für Entwürfe nutzen – die Freigabe muss aber ein Mensch machen.
### 5. Mitarbeiter-Schulung („AI Literacy") Ab Februar 2025 verpflichtend: Wer KI-Tools nutzt, muss grundlegend verstehen, wie sie funktionieren und welche Risiken bestehen. Eine 60-minütige interne Schulung reicht in den meisten Fällen.
DSGVO und EU AI Act sind kein Bürokratie-Monster, wenn du auf Anbieter setzt, die das Thema bereits eingebaut haben. Wähle Software, die in Österreich entwickelt und gehostet wird, AVV mitliefert und KI nur als Assistenz mit menschlicher Kontrolle einsetzt – dann bleibst du auf der sicheren Seite und kannst dich aufs Handwerk konzentrieren.